Im Trauerfall
"Unsere Toten gehören zu den Unsichtbaren, nicht zu den Abwesenden" - Hl. Johannes XXIII
Wenn ein Mensch verstorben ist, rufen Sie als ersten Schritt Ihren Hausarzt oder die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale unter 116 117 an. Stellt der Arzt den Tod fest, muss das von ihm in Form einer Todesbescheinigung, die beim Verstorbenen verbleibt, dokumentiert werden. In einem Klinikum wird dies selbständig veranlasst, und in Pflegeheimen in der Regel durch das Personal vor Ort.
Wichtige Dokumente
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (Ausgestellt durch einen Arzt)
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der Krankenkasse
- ggf. Bestattungsvorsorge
- ggf. Versicherungsunterlagen
- ggf. Rentenbescheid
Überführung
Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter
0 96 22 / 704 330 5 oder 0 96 61 / 813 624 0 erreichen.
Bei diesem Telefonat klären wir dann die weitere Vorgehensweise. Sie entscheiden, wann die Überführung des Verstorbenen durchgeführt werden soll, baldmöglichst oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, denn der Verstorbene kann noch mehrere Stunden nach Feststellung des Todes im Sterbehaus verbleiben. Den weiteren Ablauf der Bestattung besprechen wir gemeinsam, gerne auch bei Ihnen zu Hause.
Traueranzeigen/Trauerdruck/Gedenkbildchen
Traueranzeigen helfen Ihnen Verwandte, Freunde und Bekannte über den Tod eines nahen Menschen zu
informieren. Traueranzeigen und Gedenkbildchen helfen Ihnen persönliche Erinnerungen und Gedanken festzuhalten.
Bei der Gestaltung und veröffentlichung sind wir Ihnen gerne behilflich und setzen Ihre Wünsche, Ideen und Bedürfnisse kreativ um.