Im Trauerfall

"Unsere Toten gehören zu den Unsichtbaren, nicht zu den Abwesenden" - Hl. Johannes XXIII

Wenn ein Mensch verstorben ist, rufen Sie als ersten Schritt Ihren Hausarzt oder die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale unter 116 117 an. Stellt der Arzt den Tod fest, muss das von ihm in Form einer Todesbescheinigung, die beim Verstorbenen verbleibt, dokumentiert werden. In einem Klinikum wird dies selbständig veranlasst, und in Pflegeheimen in der Regel durch das Personal vor Ort.

24 Stunden für Sie dienstbereit

0 96 22 / 704 330 5 (Hirschau)

0 96 61 / 813 624 0 (Sulzbach-Rosenberg)

0 96 21 / 650 992 5 (Amberg)

Wichtige Dokumente

Überführung

Traueranzeigen/Trauerdruck/Gedenkbildchen