Sie allein entscheiden
Bitte bedenken Sie immer, dass keinerlei Verpflichtung besteht, ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist, welche Bestattungsart gewünscht wird und auf welchem Friedhof die Bestattung stattfinden soll.
Ihnen wurde in einer Institution ein Bestatter genannt den Sie beauftragen sollen? Oder die Einrichtung teilt Ihnen mit, dass sie mit einem Bestatter zusammenarbeitet?
Die Wahl eines Bestatters obliegt allein den Hinterbliebenen!
Entgegen der weitläufigen Meinung haben Sie immer das Recht, Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen – auch in jenen Städten und Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten bereits an eine andere Firma übertragen wurden. Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen bei den hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile für Sie.
Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben, unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden.
Eine erste Orientierung bei der Wahl eines Bestatters kann das Markenzeichen des Verbandes Unabhängiger Bestatter geben, denn leider gibt es keine Zugangsbeschränkung zu unserem Beruf. Wir legen dennoch besonderen Wert auf Qualifikation und Ausbildung, damit wir Angehörige in einer schwierigen Zeit nicht nur einfühlsam und menschlich, sondern auch kompetent und mit aktuellem Fachwissen begleiten können.